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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte und Beratungen, gelten nachstehende Bedingungen, soweit diese nicht nach Belgien oder den Niederlanden erfolgen. Für Belgien und den Niederlanden gelten gesonderte allgemeine Geschäfts­bedingungen. Bedingungen gelten nur, soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Abweichende Vereinbarungen gelten nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas vereinbart ist.
1.2 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Vereinbarungen gelten nur, wenn Sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundenbestellung oder den sonstige Aufträge schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert wird. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
2.2 Muster und Proben sind unverbindliche Ansichtsmuster. Bei einem Kauf nach Muster und/oder Proben bleiben Abweichungen vorbehalten, die branchenüblich sind oder im Rahmen der normalen Fertigungstoleranzen liegen. Eigenschaften des Musters oder der Proben gelten als nicht zugesichert, es sei denn, dass dies in der Auftragsbestätigung oder im Katalog ausdrücklich bestimmt ist.

3. Preise
3.1 Die Preise gelten entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste per Stück oder per Meter.
3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise, auf die die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten ist.
3.3 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend anzupassen, sofern sich zwischen dem Erscheinungsdatum des Katalogs und dem Tag der Lieferung die sonstigen Materi­al­beschaffungskosten, die Energiekosten oder die Lohn- und Lohnnebenkosten erhöhen.

4. Lieferbedingungen
4.1 Erfüllungsort ist Geldern. Versenden wir auf Verlangen des Kunden den Liefergegenstand nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald dieser die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Sendung bestimmten Person ausgeliefert hat.
4.2 Ab einem Nettowarenwert von 350,00 € liefern wir per Paketdienst Sendungen bis max. 100kg zu Paketen mit je max. 25kg, sowie einer maximalen Länge von 1,50 Meter. Ab einem Nettowarenwert von 1.500,00 € liefern wir per Spedition bis max. 6,0 Meter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Bei Versand per Paketdienst wird ab einer Länge von 1,20 Meter ein Längenzuschlag von 4,00 € pro Paket berechnet. Bei Versand per Spedition wird ab einer Länge von 3,00 Meter ein Längenzuschlag von 60,00 € berechnet.
Sonderanfertigungen sind generell von der Frei Haus-Grenze ausgenommen!
4.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

5. Zahlung
5.1 Erstaufträge von Neukunden werden ausschließlich per Nachnahme versandt.
5.2 Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten und haben Porto- und spesenfrei zu erfolgen. Die Vergütung ist im vollen Umfang bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch uns 30 Tage nach Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wir gewähren 3 % Skonto bei sofortiger Zahlung bei Lieferung sowie bei Abholung oder Nachnahme. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto.
5.3 Rechnungsbeträge unter 50,00 € sind innerhalb 10 Tage rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig.
5.4 Rechnungsbeträge unter 50,00 € netto werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € belastet.
5.5 Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz ( 247 BGB) zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Kunden kein Schaden oder wesentlich niedriger Schaden entstanden ist. Es ist uns den Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
5.6 Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht sowie das Recht zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur zu, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher, uns gegen dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefer­gegen­standes liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.
6.2 Solange wir uns nicht in Verzug befinden sind wir nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (Pfändungen etc.) sind uns unverzüglich anzuzeigen.
6.3 Der Kunde hat sich gegenüber seinem Abnehmer in gleicher Weise wie unter 6.2 wir dem Kunden das Eigentum vorzuhalten.
6.4 Der Kunde tritt bereits hiermit Ansprüche aus der Weiter­veräußerung der unter Vorbe­halts­eigentum stehenden Ware an uns ab.

7. Sonderanfertigungen und Rücknahmen
7.1 Sonderanfertigungen sind generell vom Umtausch ausgeschlossen.
7.2 Soweit ohne rechtliche Verpflichtung Ware von uns zurückgenommen wird, zahlt der Kunde eine Kostenpauschale in Höhe von 20€ sowie Fracht- und Rück­frachtkosten.
7.3 Eine generelle Verpflichtung zur Rücknahme der Ware besteht nicht.

8. Mängelansprüche
Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich Ziffer 8. Gewähr wie folgt:
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren, – auch wenn zuvor Muster und Proben versandt worden waren – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn die Mängelrüge nicht binnen 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder wenn der Mangel nach ordnungsgemäßen Untersuchen nicht erkennbar war, binnen 5 Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich, elektronisch oder per Telefax eingegangen ist.
8.2 Transportschäden sind dem Spediteur anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) und bei grenzüberschreitenden Transporten die Vorschriften des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
8.3 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Mangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des vereinbarten Preises zu. Das Recht auf Minderung des vereinbarten Preises wird ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer 8.
8.4 Alle Produktangaben, insbesondere die in unseren Angeboten, Katalogen, Druckschriften und elektronischen Medien enthaltenen Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben sowie technischen Zeichnungen gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, sondern als Beschreibungen und/oder Kennzeichnungen unserer Produkte. Sofern nichts anderes vereinbart sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Toleranzen und DIN-Toleranzen) zulässig.

9. Haftung
9.1 Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haften wir aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unsererseits oder unserer Mitarbeiter und Handelsvertreter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben, bei Mängeln des gelieferten Gegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen und/oder Sachschäden und privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter oder bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf vertragstypische vernünftigerweise vorhersehbare Schäden.

10. Verjährung
10.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung aus welchem Rechtsgrund beträgt 1 Jahr. Dieses jedoch gilt nicht in Fällen des 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 479 Abs. 1 BGB oder 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die im vorstehenden Satz 2 genannten Fristen unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren.
10.2 Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten auch für sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen, unabhängig von der Rechtslage des Anspruchs. Soweit Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen, die mit einem Mangel nicht in Zusammenhang stehen, gilt die Verjährungsfrist Abs. 1 Satz 1.
10.3 Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 und Abs. 2 gelten mit folgender Maßgabe:
a) die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes.
b) die Verjährungsfristen gelten auch nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Haben wir einen Mangel arglistig verschwiegen, so gelten anstelle des Abs. 1 genannten Fristen die gesetzlichen Verjährungsfristen, die ohne Vorliegen von Arglist gelten würden.
c) die Verjährungsfristen gelten für Schadenersatzansprüche, zudem nicht in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlichen Vertragspflichten.
10.4 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung.
10.5 Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmungen, die Hemmungen und den Neubeginn von Fristen unberührt.

11. Erfüllungsort/Gerichtsstand/anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Geldern. Für alle Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- oder Scheckprozess ist ausschließlicher Gerichtsstand Geldern.
11.2 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12. Vervielfältigungen
12.1 Jeder Nachdruck oder Vervielfältigung der Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen und Daten aus diesem Katalog, dem Internet oder anderen Medien ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns nicht gestattet und wird ggf. urheber- und wettbewerbsrechtlich verfolgt.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Frühere Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns treten hiermit außer Kraft.
13.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, werden dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt.


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Geländerzubehör & Stanztechnik

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